Bewerben

beim Kreis Heinsberg

In 8 Schritten zum Job

Wir machen es Ihnen einfach. Laden Sie bequem und automatisiert alles Wichtige zu Ihrer Bewerbung hoch. Füllen Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten in die vorgegeben Felder ein. Anhänge, wie Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggfs. Nachweis Schwerbehinderung oder weitere Unterlagen laden Sie in Schritt 2 hoch.

Haben Sie alle wichtigen Dokumente wie Lebenslauf, Anschreiben sowie Zeugnisse usw. griffbereit? Dann legen Sie los. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Eine Grafik, die den Bewerbungsprozess darstellt. Die Schritte umfassen: 1) Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal, 2) Sichtung der Bewerbung und Eingangsbestätigung per E-Mail, 3) Auswahlverfahren, in dem die Bewerbung durch die Personalverwaltung ge

Noch Fragen? Unsere Antworten

Diese FAQ-Übersicht soll Ihnen eine erste Hilfestellung für allgemeine Fragen rund um das Auswahlverfahren bei der Kreisverwaltung Heinsberg geben.
In jeder Stellenausschreibung ist außerdem eine Ansprechperson genannt, die Ihnen gerne zusätzlich für Fragen zur Verfügung steht.
In der Rubrik "Ausbildung" finden Sie Ansprechpartner zum jeweiligen Ausbildungsberuf, an die Sie sich gerne wenden können.

Aktuelle Stellenangebote finden Sie unter "Jobs beim Kreis Heinsberg". Falls Sie heute keine passende Ausschreibung gefunden haben, schauen Sie doch gerne wieder vorbei. Wir fügen regelmäßig neue Stellenausschreibungen hinzu.

Ja, in jeder Stellenausschreibung ist eine Bewerbungsfrist festgelegt, bis wann eine Bewerbung erfolgen kann. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist geht die Stellenausschreibung offline und das Auswahlverfahren beginnt.

Ja, die Kreisverwaltung Heinsberg schreibt vielfältige Stellen in sehr unterschiedlichen Arbeitsfeldern aus.
Bewerben Sie sich gerne auf mehrere Stellen, die Ihrem Interesse und Ihrem beruflichen Profil entsprechen.

Die Verdienstmöglichkeiten sind grds. gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und attraktiv.
In den Stellenausschreibungen sind die Eingruppierungen hinterlegt. Details zu Tarif- und Besoldungsstufen finden Sie unter www.oeffentlicher-dienst.info.

Grundsätzlich sollten Sie sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben.
Sollten in Ihrer Wunschposition jedoch aktuell keine offenen Stellen angeboten werden, haben Sie zudem die Möglichkeit, sich initiativ zu bewerben.

Die Form der Bewerbung ist in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt. Derzeit sind ausschließlich Online-Bewerbungen über das Karriereportal möglich.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen variieren ggfs. je nach Stelle. Die Felder der Online-Bewerbungen geben grds. an, welche Unterlagen einzureichen sind. In der jeweiligen Stellenausschreibung ist angegeben, welche Unterlagen mit der Bewerbung gesondert einzureichen sind.

Bitte verwenden Sie ausschließlich PDF-Dateien, andere Dateiformate können nicht verarbeitet werden. Bitte beachten Sie zudem, dass alle Dateien eine Gesamtgröße von 20 MB nicht überschreiten dürfen.

Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Nach Erhalt der Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen ausführlich geprüft.
Alle Bewerbungen, welche die formalen Voraussetzungen des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle erfüllen und somit zum Auswahlverfahren zugelassen sind, werden nun verglichen.
Dieser Vergleich erfolgt anhand von Arbeitszeugnissen und Beurteilungen sowie Zeugnissen.
Danach werden die nach den Kriterien ermittelten bestgeeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerber zum individuellen Auswahlverfahren eingeladen.
Dieses kann verschiedene Bestandteile beinhalten und beispielsweise aus einem schriftlichen Test, einem Assessmentcenter und/oder einem persönlichen Auswahlgespräch bestehen.
Je nach Verfahren können auch Bewerber nachrücken.
Menschen mit Behinderung und gleichgestellte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden gemäß § 165 Sozialgesetzbuch IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) zum individuellen Auswahlverfahren eingeladen, sofern Sie nach den formalen Voraussetzungen zum Verfahren zugelassen beziehungsweise nicht offensichtlich ungeeignet sind.

Während des gesamten Auswahlverfahrens wird ein großer Wert auf Chancengleichheit, Fairness sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben gelegt, die bei öffentlichen Ämtern besondere Anforderungen stellen (§33 Abs. 2 GG). Um allen Bewerbenden die gleiche Chance zu bieten, beginnt das Auswahlverfahren erst, sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.
Neben künftigen Vorgesetzten und dem Personalbereich sind auch Interessenvertretungen wie zum Beispiel Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretretung am Auswahlprozess beteiligt. Dadurch kann es ggfs. zu längeren Abstimmungsprozessen kommen.

Die Ausschreibungsdauer beträgt in der Regel mindestens drei Wochen. Sie benötigen daher ggfs. Geduld. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen verglichen und die besten Bewerber erhalten Einladungen zum individuellen Auswahlverfahren.
Nach dem individuellen Auswahlverfahren werden zuerst die Absagen zugestellt. Der beste Bewerber erhält abschließend die schriftliche Zusage.
Vom Bewerbungseingang bis zur Zusage kann das Auswahlverfahren daher circa zwei bis drei Monate dauern. Lassen Sie sich deswegen bitte nicht von längeren Rückmeldezeiten irritieren. Prüfen Sie zudem regelmäßig, ob eventuell eine E-Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens sechs Monte aufbewahrt und dann vernichtet (s. Datenschutzhinweise).

Ja, für die Einstellung benötigen Sie ein Führungszeugnis. Wenn Sie die schriftliche Stellenzusage erhalten haben, werden Sie aufgefordert, sich ein Führungszeugnis ausstellen zu lassen.
Sie können dafür ein Führungszeugnis bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Natürlich können Sie sich auch für weitere Stellen bewerben.